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Schuldfähigkeitsgutachten

Im gerichtlichen Auftrag erstelle ich Gutachten zur Schuldfähigkeit gemäß §§ 20 und 21 StGB erstellt - wenn es die konkrete Fragestellung erfordert, in Zusammenarbeit mit einem Psychiater. Die Schuldfähigkeitsbegutachtung folgt dem durch die gesetzlichen Vorschriften vorgegebenen zweistufigen Konzept und den geltenden fachlichen Standards seiner Umsetzung.
In einer sog. biologisch-psychologischen Stufe wird zunächst geprüft, ob zum Tatzeitpunkt eine psychopathologisch relevante Störung oder eine kognitive bzw. motivationale Besonderheit (z.B. in den Affektverläufen) vorlagen (Frage nach den Voraussetzungen der Diagnose). Sodann wird geprüft, ob eine solche zum Tatzeitpunkt eventuell vorhandene Störung einem der in § 20 StGB genannten Eingangsmerkmale (juristische Kategorien) entspricht:
 

  • Krankhafte seelische Störung
  • Tiefgreifende Bewusstseinsstörung
  • Schwachsinn
  • Schwere andere seelische Abartigkeit.

Trifft dies zu, wird in eine zweite Stufe der Begutachtung eingetreten.
In der sog. psychologisch-normativen Stufe wird geprüft, ob durch die in der ersten Stufe festgestellten Faktoren (Eingangsmerkmale) zum Tatzeitpunkt die Fähigkeit aufgehoben oder erheblich vermindert war, das Unrecht der Tat einzusehen (Einsichtsfähigkeit) oder nach dieser Einsicht zu handeln (Handlungs- und Steuerungsfähigkeit). Die Einsichtsfähigkeit wird als kognitive Handlungskomponente und die Steuerungsfähigkeit als motivationale Handlungskomponente verstanden und untersucht.
Die gutachterliche Bestätigung einer kausalen Beziehung zwischen dem psychischen Status und der fehlenden oder eingeschränkten individuellen Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit als Tatzeitverfassung ermöglicht auf juristischer Ebene, von der Aufhebung bzw. der Einschränkung der Schuldfähigkeit des Täters auszugehen.

Literatur


Endres, J. (2002). Die Diagnostik des Andershandelnskönnes und die Unfreiheit der psychologischen Diagnostik: Empirische Befunde und kritische Anmerkungen zur Begutachtung der Schuldfähigkeit. Praxis der Rechtspsychologie 10(2), 6 - 20

 
Greuel, L. (1997). Schuldfähigkeitsbegutachtung. In: Steller, M. & Volbert, R., (Hrg.) Psychologie im Strafverfahren. Ein Handbuch.
Bern: Huber, 105 – 119


Kröber, H.-L. (2005). Qualitätssicherung bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung. H.-L. Kröber & M. Steller (Hrsg.), Psychologische Begutachtung im Strafverfahren. Indikationen, Methoden und Qualitätsstandards
(S. 21-38). Darmstadt: Steinkopf.


Nedopil, N. (2000). Forensische Psychiatrie. Stuttgart: Thieme


Rasch, W. (1999). Forensische Psychiatrie. Stuttgart: Kohlhammer


Scholz, O. B. & Schmidt, A. (2003). Schuldfähigkeit bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit, Psychopathologie - gutachterliche Entscheidungshilfen.
Stuttgart: Kohlhammer


Venzlaff, U. & Försler, K. (2000). Psychiatrische Begutachtung. Stuttgart: Fischer

 

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