Prognosegutachten
In gerichtlichem Auftrag werden Prognosegutachten erstellt. Die
grundsätzliche Bedeutung von Kriminalprognosen für die Strafrechts-,
Vollzugs- und Behandlungspraxis liegt u.a. in dem Ziel, durch die
Effektivierung strafrechtlicher und/oder therapeutischer Maßnahmen
künftige Straftaten zu verhindern.
Da die Beantwortung der Frage nach dem Risiko künftiger Delinquenz
zu den schwierigsten Aufgaben juristischer Urteilsbildung gehört,
ist die Nutzung psychiatrischer und/oder psychologischer
Prognosegutachten angemessen und teilweise durch die
Strafprozessordnung gefordert.
Bei folgenden Maßnahmen sind Gutachten zur Kriminalprognose
erforderlich:
Einweisung in
den Maßregelvollzug (§§63, 64, 66 StGB in Verbindung mit §246 a
StPO).
Entlassung
aus dem Maßregelvollzug (§§ 67 d II StGB in Verbindung mit §463
StPO).
Entlassung
aus lebenslanger Haft (§57 a StGB in Verbindung mit §454 StPO).
Aussetzung
zur Bewährung von Reststrafen bei Verurteilungen von über zwei
Jahren bei Straftätern, die wegen eines Sexualdeliktes oder
anderer "gefährlicher" Straftaten verurteilt wurden (§57 StGB in
Verbindung mit §454 StPO).
Prognosegutachten
werden gemäß den geltenden fachlichen Standards erstellt - wenn es
die konkrete Fragestellung erfordert, in Zusammenarbeit mit einem
Psychiater.
Die Feststellung des individuellen Risikopotenzials einer Person und
der situativen Bedingungen wird als komplexe Aufgabe verstanden, der
vor allem durch die sinnvolle Kombination verfügbarer Methoden
entsprochen werden kann. Deshalb wird sowohl die statistische wie
die klinische Prognosemethode genutzt.
Die s t a t i s t i s c h e P r o g n o s e m e t h o d e ist
durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet: Regelgeleitete
Beurteilung von Person und Bedingungen; Festlegungen zur
Informationsauswahl und -erfassung und Ableitung des Prognoseurteils
meist auf der Basis von Prognosetafeln; empirische
Rückfalluntersuchungen als Grundlage der Einteilung in
Risikogruppen, die dann die Zuordnung einer Einzelperson erlauben
(d.h. die Individualprognose basiert auf der
Rückfallwahrscheinlichkeit d e r Risikogruppen, in die eine
untersuchte Einzelperson eingeordnet wird). Als Vorteil gilt die
größere Transparenz und Nachvollziehbarkeit empirisch überprüfter
Risikomerkmale und methodische Standards, die weniger von den
individuellen Urteilsgewohnheiten und -fehlern abhängig sind.
Die k l i n i s c h e P r o g n o s e m e t h o d e ist
ausgerichtet auf die individuellen Besonderheiten des Einzelfalles.
Diese Besonderheiten werden auf der Basis der beruflichen Erfahrung
des Beurteilers und unter Nutzung allgemeiner Erkenntnisse des
Faches analysiert und eingeschätzt.
Dabei wird das Zusammenspiel personspezifischer und
situationsspezifischer sowie statischer und dynamischer
Prognosefaktoren unter Nutzung vorhandener Modelle untersucht, und
zwar:
in der
prädeliktischen Entwicklung
während des
Zeitraums der deliktischen Handlungen
in der
postdeliktischen Entwicklung und
zum Zeitpunkt
der Begutachtung.
Die Ergebnisse
werden zur Formulierung der klinischen Prognose integriert. Den
Abschluss bildet der Vergleich und die sinnvolle Kombination der
Ergebnisse der statistischen und der klinischen Prognosemethode
(vgl. Dahle 2005, Endres 2002a, 2002b, Nedopil 2000, Rasch 1999).
Diese Integration der Ergebnisse ist als eine effektive Möglichkeit
anzusehen, die Qualität und die Treffsicherheit von
Prognosegutachten zu erhöhen.
Literatur
Dahle, K. P. (2005). Psychologische Begutachtung zur
Kriminalprognose. In H. L. Kröber & M. Steller (Hrsg.),
Psychologische Begutachtung im Strafverfahren. Indikationen,
Methoden und Qualitätsstandards
(S. 133-170). Darmstadt: Steinkopf.
Endres, J. (2002a). Zur Qualitätssicherung bei Prognosegutachten. In
T. Fabian u.a. (Hg.).Qualitätssicherung in der Rechtspsychologie (S.
301-320). Münster u.a.: LIT-Verlag.
Endres, J. (2002b). Gutachten zur Gefährlichkeit von
Strafgefangenen: Probleme und aktuelle Streitfragen der
Kriminalprognose. Praxis
der Rechtspsychologie, 12(2), 161 - 181.
Müller-Isberner, R. u.a. (2000). Die Vorhersage sexueller
Gewalttaten mit dem SVR-20. Haina.
Nedopil, N. (2000). Forensische Psychiatrie. Stuttgart:Thieme.
Rasch, W. (1999). Forensische Psychiatrie. Köln: Heymann.
Rehder, U. (2002). RRS. Rückfallrisiko bei Sexualstraftätern.
Verfahren zur Bestimmung von Rückfallgefahr und
Behandlungsnotwendigkeit. Lingen.