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Prognosegutachten


In gerichtlichem Auftrag werden Prognosegutachten erstellt. Die grundsätzliche Bedeutung von Kriminalprognosen für die Strafrechts-, Vollzugs- und Behandlungspraxis liegt u.a. in dem Ziel, durch die Effektivierung strafrechtlicher und/oder therapeutischer Maßnahmen künftige Straftaten zu verhindern.

Da die Beantwortung der Frage nach dem Risiko künftiger Delinquenz zu den schwierigsten Aufgaben juristischer Urteilsbildung gehört, ist die Nutzung psychiatrischer und/oder psychologischer Prognosegutachten angemessen und teilweise durch die Strafprozessordnung gefordert.

Bei folgenden Maßnahmen sind Gutachten zur Kriminalprognose erforderlich:

  • Einweisung in den Maßregelvollzug (§§63, 64, 66 StGB in Verbindung mit §246 a StPO).

  • Entlassung aus dem Maßregelvollzug (§§ 67 d II StGB in Verbindung mit §463 StPO).

  • Entlassung aus lebenslanger Haft (§57 a StGB in Verbindung mit §454 StPO).

  • Aussetzung zur Bewährung von Reststrafen bei Verurteilungen von über zwei Jahren bei Straftätern, die wegen eines Sexualdeliktes oder anderer "gefährlicher" Straftaten verurteilt wurden (§57 StGB in Verbindung mit §454 StPO).

Prognosegutachten werden gemäß den geltenden fachlichen Standards erstellt - wenn es die konkrete Fragestellung erfordert, in Zusammenarbeit mit einem Psychiater.
Die Feststellung des individuellen Risikopotenzials einer Person und der situativen Bedingungen wird als komplexe Aufgabe verstanden, der vor allem durch die sinnvolle Kombination verfügbarer Methoden entsprochen werden kann. Deshalb wird sowohl die statistische wie die klinische Prognosemethode genutzt.

Die s t a t i s t i s c h e P r o g n o s e m e t h o d e ist durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet: Regelgeleitete Beurteilung von Person und Bedingungen; Festlegungen zur Informationsauswahl und -erfassung und Ableitung des Prognoseurteils meist auf der Basis von Prognosetafeln; empirische Rückfalluntersuchungen als Grundlage der Einteilung in Risikogruppen, die dann die Zuordnung einer Einzelperson erlauben (d.h. die Individualprognose basiert auf der Rückfallwahrscheinlichkeit d e r Risikogruppen, in die eine untersuchte Einzelperson eingeordnet wird). Als Vorteil gilt die größere Transparenz und Nachvollziehbarkeit empirisch überprüfter Risikomerkmale und methodische Standards, die weniger von den individuellen Urteilsgewohnheiten und -fehlern abhängig sind.

Die k l i n i s c h e P r o g n o s e m e t h o d e ist ausgerichtet auf die individuellen Besonderheiten des Einzelfalles. Diese Besonderheiten werden auf der Basis der beruflichen Erfahrung des Beurteilers und unter Nutzung allgemeiner Erkenntnisse des Faches analysiert und eingeschätzt.

Dabei wird das Zusammenspiel personspezifischer und situationsspezifischer sowie statischer und dynamischer Prognosefaktoren unter Nutzung vorhandener Modelle untersucht, und zwar:

  • in der prädeliktischen Entwicklung

  • während des Zeitraums der deliktischen Handlungen

  • in der postdeliktischen Entwicklung und

  • zum Zeitpunkt der Begutachtung.

Die Ergebnisse werden zur Formulierung der klinischen Prognose integriert. Den Abschluss bildet der Vergleich und die sinnvolle Kombination der Ergebnisse der statistischen und der klinischen Prognosemethode (vgl. Dahle 2005, Endres 2002a, 2002b, Nedopil 2000, Rasch 1999). Diese Integration der Ergebnisse ist als eine effektive Möglichkeit anzusehen, die Qualität und die Treffsicherheit von Prognosegutachten zu erhöhen.

Literatur

Dahle, K. P. (2005). Psychologische Begutachtung zur Kriminalprognose. In H. L. Kröber & M. Steller (Hrsg.), Psychologische Begutachtung im Strafverfahren. Indikationen, Methoden und Qualitätsstandards
(S. 133-170). Darmstadt: Steinkopf.


Endres, J. (2002a). Zur Qualitätssicherung bei Prognosegutachten. In T. Fabian u.a. (Hg.).Qualitätssicherung in der Rechtspsychologie (S. 301-320). Münster u.a.: LIT-Verlag.


Endres, J. (2002b). Gutachten zur Gefährlichkeit von Strafgefangenen: Probleme und aktuelle Streitfragen der Kriminalprognose. Praxis
der Rechtspsychologie, 12(2), 161 - 181.


Müller-Isberner, R. u.a. (2000). Die Vorhersage sexueller Gewalttaten mit dem SVR-20. Haina.


Nedopil, N. (2000). Forensische Psychiatrie. Stuttgart:Thieme.


Rasch, W. (1999). Forensische Psychiatrie. Köln: Heymann.


Rehder, U. (2002). RRS. Rückfallrisiko bei Sexualstraftätern. Verfahren zur Bestimmung von Rückfallgefahr und Behandlungsnotwendigkeit. Lingen.


 

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