Glaubhaftigkeitsgutachten
Aussagepsychologische Begutachtungen der Glaubhaftigkeit von
Aussagen kindlicher und jugendlicher, aber auch erwachsener Zeugen
werden von mir im Auftrag von Strafgerichten bzw. Ermittlungsbehörden im
Strafverfahren und im Auftrag von Familiengerichten im
Familiengerichtsverfahren erstellt. Im Strafprozess geht es darum zu
prüfen, ob die Aussage eines Kindes oder Jugendlichen - meist zu
sexuellen Missbrauchshandlungen oder Misshandlungen - oder eines
erwachsenen Opferzeugen von Sexualdelikten, Gewalthandlungen,
Drogenhandel usw. zeugenschaftlich verwendbar, d. h. für die
Verurteilung eines Angeklagten nutzbar sind. Im Familienverfahren
werden solche Aussagen unter dem Aspekt auf ihre Glaubhaftigkeit
geprüft und zwar mit der Fragestellung, ob zum Schutz des Kindes
oder des Jugendlichen Maßnahmen zu treffen sind.
Die aussagepsychologische Begutachtung erfolgt auf der Basis des
BGH-Urteils vom 30.07.1999 nach einem bewährten Drei-Säulen-Prinzip:
Aussagefähigkeit, Aussagequalität und Aussagezuverlässigkeit werden
beurteilt und in Verhältnis zueinander gesetzt.
Die Aussagefähigkeit betrifft die Kompetenzen eines Zeugen, z.B.
Wahrnehmungsfähigkeit, Gedächtnisfunktion, sprachliche
Ausdrucksfähigkeit, Suggestibilität sowie sexuelle Vorerfahrung.
Methodische Grundlage der Untersuchung der Aussagefähigkeit ist die
Kompetenzanalyse, d. h. im Einzelnen die Persönlichkeitsanalyse
inklusive der Diagnostik entwicklungspsychologischer und
psychopathologischer Besonderheiten, und zwar unter Berücksichtigung
des Tatbestandssachverhalts.
Die Aussagequalität bezieht sich darauf, ob die Aussage zu der
Annahme berechtigt, dass sie auf Erlebtem beruht
(Erlebnisfundiertheit bzw. Realitätsgehalt). Die grundlegende
Annahme ist, dass sich erlebnisfundierte Aussagen unterscheiden von
solchen Aussagen, die nicht auf erlebten Vorgängen beruhen bzw.
erfunden sind. Der Unterschied zeigt sich in bestimmten Merkmalen
der Aussage. Methodisch wird die Erlebnisfundiertheit mit der
Realkennzeichenanalyse untersucht. Realkennzeichen sind
Aussagebesonderheiten, die spezifisch auf Erlebnisbezug der Aussage
hinweisen. Sie sind weniger wahrscheinlich bei erfundenen Aussagen.
Außerdem wird die Konstanz von Aussagen geprüft.
Mit Aussagezuverlässigkeit ist gemeint, dass die Aussage nicht
verfälscht oder verzerrt ist durch Besonderheiten in der Motivation
zum Aussagen, durch Fremdeinflüsse und Befragungen oder durch
psychologische Besonderheiten der Aussageperson. Methodisch wird die
Aussagezuverlässigkeit kontrolliert durch die Fehlerquellenanalyse,
d. h. im Einzelnen durch Motivanalyse, die Analyse der
Aussageentstehung und Aussagegeschichte sowie die Prüfung von
Fremdeinflüssen.
Die Befunde zu den drei Ebenen haben fallspezifisch
unterschiedlichen Stellenwert. Sie werden in einen
hypothesengeleiteten diagnostischen Prozess integriert. Dabei wird
von der sog. Unwahrhypothese oder Nullhypothese ausgegangen
(Aussagen sind nicht erlebnisfundiert). Ihr steht die
Alternativhypothese gegenüber, wonach die Aussagen erlebnisfundiert
sind.
Zusatzangebot
Methodenkritische Expertisen zu vorliegenden
Glaubhaftigkeitsgutachten.
Literatur:
Dettenborn, H. (2001). Die Beurteilung des Verdachts auf sexuellen
Missbrauch in familiengerichtlichen Verfahren. Praxis der
Rechtspsychologie 11, H.2, 17-40.
Greuel, L., Offe, S., Fabian, A. , Wetzels, P., Fabian, T., Offe, H.
& Stadler, M. (1998). Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage. Weinheim:
Beltz.
Volbert, R. (2005). Standards der psychologischen
Glaubhaftigkeitsdiagnostik. In H. L. Kröber & M. Steller (Hrsg.),
Psychologische Begutachtung im Strafverfahren. Indikationen,
Methoden und Qualitätsstandards (S. 133-170). Darmstadt: Steinkopf.